Kosten

Bei gesetzlich Versicherten werden die Kosten der Verhaltenstherapie nach Genehmigung des Therapieantrags durch die Krankenkassen übernommen.


Die Abrechnung bei Privatversicherten, beihilfeberechtigte Personen oder Selbstzahlern erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten werden privat in Rechnung gestellt. Bei Privatversicherten und beihilfeberechtigten Personen ist die Erstattung von psychotherapeutischen Leistungen nicht einheitlich geregelt. Bitte prüfen Sie vorab die Bedingungen einer Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung.

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